Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung  vom 01. Juli  2004

I. ALLGEMEINES

Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehender Bedingungen. die für den 1 halt des Vertrages allein maßgebend sind, soweit nicht Abwei­chungen ausdrücklich vereinbart wurden. Sie gelten auch für Folgeaufträge und Nachbestellungen, die wir ohne erneute Bezugnahme auf die nachstehenden Bedingungen ausführen. Die Annahme unserer Auftragsbestätigung sowie die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gelten als ausdrückliche Anerkennung dieser allgemeinen Bedingungen.

II. VERTRAGABSCHLUSS

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Alle Auftrage sind für den Käufer sofort, für uns erst durch die Bereitstellung der Ware zum Versand verbindlich. Mit der ersten Geschäftsauf­nahme erklärt der Geschäftspartner vom Inhalt unserer AGB s Kenntnis genommen zu haben und diese anzuerkennen.

III. PREISE UND ZAHLUNGEN

Die Preise verstehen sich rein netto, d.h. ohne Skonto oder sonstigen Nachlass. Maßgebend ist der bei Vertragsabschluss zwischen den Parteien vereinbarte Preis. Mangels eines solche, ist der Preis maßgebend, der am Tage der Lieferung bei uns Gültig­keit besitzt.

Für den Fall, dass nach Auftragserteilung eine Veränderung der bei Vertragsschluss zugrundgelegten Rohstoffpreise und Löhne eintritt oder bei anderen nicht voraussehbaren Änderungen der  Kalkulationsgrundlage(z.B. durch  Eingriff des Gesetzgebers) behalten wir uns eine nachträgliche Preisänderung vor.

Die Zahlungen haben gemäß den getroffenen Vereinbarungen zu erfolgen. Liegt keine besondere Vereinbarung vor, so ist die Zahlung sofort fällig.

Scheck und Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Im Fall von Zahlungsverzug sind die banküblichen Zinsen ab Rechnungsdatum fällig. Der Schuldner kommt einer Geldforderung 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang unserer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsauf­forderung in Verzug (lt.BGB § 284(3)).

Wird ein Anwalt oder lnkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Schuldner die Kosten dafür zu tragen. Für jeden Vertragsabschluss wird vorausgesetzt, dass der Käufer zahlungsfähig ist. Ist der Käufer aber bei Ver­tragsabschluss zahlungsunfähig, so kann der Verkäufer die Lieferung verweigern.

Bei Zahlungseinstellung, Konkurs oder Vergleichsantrag werden alle Zahlungen  sofort  zahlbar. Unser Kunde ist außerdem zur Bestandsaufnahme und Aussonderung hinsichtlich unserer Lieferungen verpflichtet und hat alle Maß­nahmen zu treffen, um unser Eigentum zu sichern sowie uns und unseren Beauftragten, Zutritt zum Lager zu gestatten und uns an Ort und Stelle über alle Einzelheiten zu unter­richten und die Wegnahme der gelieferten Waren zu gestat­ten.

IV. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Lieferungen des Verkäufers erfolgen nur unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über wenn seine Verbindlichkeiten aus den bestehenden Geschäftsbeziehungen getilgt sind.

V. LIEFERUNG

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, so ist der Käufer verpflichtet, die bestellte Ware unverzüglich abzuholen. Durch Nichtabholung oder verzögerte Abholung entstehen­de Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Höhere Gewalt, wel­che die rechtzeitige Lieferung der Ware unmöglich macht, entbindet uns vor der Lieferpflicht. Spätere Lieferung ist möglich.

VI. GEWÄHRLEISTUNG

Wir leisten Gewähr für die Lieferung der gekauften Ware nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, über die Herstellung und den Vertrieb von Lebensmitteln. Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Empfangnahme der Ware Quantität und Qualität zu prüfen und im Falle der Geltendmachung von Mängeln diese unverzüglich, späte­stens innerhalb 24 Stunden nach Auslieferung anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängelrügen beschrän­ken sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Alle weitergehenden Rechte wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Ansprüche auf Wandelung. Minderung und Ersatz von unmittelbarem Schaden einschließlich des Ersatzes solcher Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst, sondern durch seine Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise entstehen, sind in gesetzlich zulässigem Rahmen ausgeschlossen.

VII. KENNZEICHNUNG UNO BEHANDLUNGEN DER WAREN

Der Käufer verpflichtet sich bei Entgegennahme der Ware, diese auf Verpackung, Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Kennzeichnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich zu überprüfen. Insbesondere bei Kauf von Frischfisch verpflichtet sich der Käufer, diese unverzüglich laut Fischhygiene-Verordnung §§4 und 6 auszunehmen.

VIII. MÄNGEL

Die Ware ist bei Anlieferung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Fehlmengen und Bruchschäden sind dem Fahrer zu melden und von diesem schriftlich bestätigen zu lassen. Andernfalls können Reklamationen nicht anerkannt werden.

IX. GERICHTSSTAND UD ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, auch hinsichtlich der Forderungen aus Schecks ist der Geschäftssitz München. Alle vertraglichen Streitigkeiten werden nach Deutschem Recht entschieden.

X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. Der Käufer erkennt die Verbindlichkeit dieser AGB’s mit der Entgegennahme der der Rechnung an.